Leistungen

Als Dienstleistungsbetrieb in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft haben wir uns auf die Wohnungseigentums- und Mietverwaltung spezialisiert. Neben den gesetzlich geregelten Verwaltungstätigkeiten können auch alle besonderen Verwalterleistungen in Anspruch genommen werden. 

Als Dienstleistungsbetrieb in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft haben wir uns auf die Wohnungseigentums- und Mietverwaltung spezialisiert. Neben den gesetzlich geregelten Verwaltungstätigkeiten können auch alle besonderen Verwalterleistungen in Anspruch genommen werden. 

Wir übernehmen für Sie die Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse, die Begründung, Durchführung und Abwicklung weiterer zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Objektes erforderlichen und zweckmäßigen Verträge, die juristische Betreuung, die Finanz- und Vermögensverwaltung und die technische Verwaltung Ihres gewerblich oder gemischt genutzten Objektes. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über unser Leistungsangebot verschaffen.

  • Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse
  • Suche und Auswahl der Mieter bei freiwerdenden Mieteinheiten, Abschluss von Mietverträgen, Einziehung von Mieten einschließlich Betriebskosten und etwa vereinbarter Umsatzsteuer, Abrechnung mit den Mietern über deren Betriebskostenvorauszahlungen
  • Ständige Kontrolle der eingehenden Mieten (einschließlich Betriebskostenvorauszahlungen) sowie Anmahnung bei rückständigen Mieten und Abrechnungsschulden
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchführung von Mieterhöhungen
  • Entgegennahme von Sicherheitsleistungen der Mieter, insbesondere von Mietkautionen Übergabe der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisse unter Verwendung eines mit dem Eigentümer abgestimmten Übergabeprotokollformulars
  • Stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieträume, der Einhaltung der Hausordnung und der mietvertraglich übernommenen Verpflichtungen, insbesondere zur Durchführung der Schönheitsreparaturen
  • Rücknahme der Mieteinheiten bei Beendigung der Mietverhältnisse unter Verwendung eines mit dem Eigentümer abgestimmten Rückgabeprotokollformulars
  • Rückgabe von Sicherheiten der Mieter, insbesondere Kautionsabrechnungen
  • Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit den Mietern
  • Begründung, Durchführung und Abwicklung weiterer zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Mietobjektes erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
  • Vorbereitung – Beratung über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des jeweiligen Vertragsabschlusses und Einholung von Angeboten
  • Abschluss von Verträgen
  • Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Verträge
  • Beendigung, insbesondere Kündigung der Verträge
  • Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter des Eigentümers
  • Juristische Betreuung
  • Soweit diese nicht das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mietern betrifft: Beratung des Eigentümers über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren, soweit gesetzlich zulässig
  • Finanz- und Vermögensverwaltung
  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung Rechnungswesen
  • Zahlungsverkehr
  • Technische Verwaltung
  • Durchführung der für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des Objektes erforderlichen Maßnahmen
  • Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
  • Abnahme von Werkleistungen und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer (Bauträger) und gegen Werkunternehmer
  • Sonstige technische Verwaltungsleistungen

Sie sind Besitzer eines Mietshauses mit mehreren Parteien?

Dann wenden Sie sich an uns und wir kümmern uns um

  • Bewirtschaftung und Pflege des Objekts
  • Alternativangebote bei günstigeren Energieversorgern
  • Mietersuche
  • Abschluss von Mietverträgen, Übergabe und Abnahme der Wohnungen mit den Mietern
  • Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung für jeden einzelnen Mieter
  • Wenn Sie möchten richten wir für Sie ein entsprechendes Konto bei unserem Bankinstitut ein auf das die Mieteinnahmen fließen. So haben wir auch immer sofort im Blick sollte es bei einem Mieter zu Zahlungsrückständen kommen und können weitere Schritte direkt einleiten

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Die Kontaktdaten finden Sie am unteren Ende der Homepage.

Dieses Angebot umfasst die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume (Wohnungseigentum, Eigentumswohnung) bzw. der nicht zu Wohnzwecken genutzten Räume (Teileigentum, z.B. Büroräume, Geschäftsräume oder Praxisräume). Soll auch das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentumsanlage verwaltet werden, verweisen wir auf das Angebot Wohnungseigentumsanlagen.

Wir übernehmen für Sie die Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse, die juristische Betreuung, die Finanz- und Vermögensverwaltung und die technische Verwaltung Ihres Sondereigentums. Ganz gleich, ob es sich um Wohnungseigentum (Eigentumswohnung) oder Teileigentum (z. B. Büro-, Geschäfts- oder Praxiseinheit) handelt. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über unser Leistungsangebot verschaffen.

  • Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse
  • Suche und Auswahl des Mieters bei freiwerdender Wohnung/Teileigentum
  • Abschluss des Mietvertrages Einziehung der Miete einschließlich Betriebskosten und etwa vereinbarter Umsatzsteuer
  • Abrechnung mit dem Mieter über dessen Betriebskostenvorauszahlungen
  • Ständige Kontrolle der eingehenden Miete (einschließlich Betriebskostenvorauszahlung) sowie Anmahnung bei rückständiger Miete und Abrechnungsschuld
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchführung von Mieterhöhungen
  • Entgegennahme von Sicherheitsleistungen des Mieters, insbesondere von Mietkautionen
  • Übergabe der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses unter Verwendung eines mit dem Eigentümer abgestimmten Übergabeprotokollformulars
  • Stichprobenweise Überwachung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mieträume, der Einhaltung der Hausordnung und der mietvertraglich übernommenen Verpflichtungen, insbesondere zur Durchführung der Schönheitsreparaturen
  • Rücknahme der Wohnung/des Teileigentums bei Beendigung des Mietverhältnisses unter Verwendung eines mit dem Eigentümer abgestimmten Rückgabeprotokollformulars
  • Rückgabe von Sicherheiten des Mieters, insbesondere Kautionsabrechnung
  • Abwicklung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit dem Mieter
  • Juristische Betreuung, soweit diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter betrifft: Beratung des Eigentümers über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung gerichtlicher Verfahren, soweit gesetzlich zulässig
  • Finanz- und Vermögensverwaltung
  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung (Zahlungsverkehr)
  • Technische Verwaltung
  • Durchführung der für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung der Wohnung/des Teileigentums erforderlichen Maßnahmen
  • Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
  • Abnahme von Werkleistungen und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen Werkunternehmer
  • Sonstige technische Verwaltungsleistungen
  • Gebäudereinigungsmanagement
  • Überwachung und Auditierung von Subunternehmen
  • Veranstaltungsorganisation
  • Schädlingsbekämpfung

Weitere Informationen im Falle eines Notfalls und zu unserer Erreichbarkeit finden Sie im Bereich Kontakt!